Zum Inhalt springen
Doctor SEO

SEO-News

Gericht weist die AI-Overviews-Klagen ab: was im Urteil wirklich steht

Am 30. September 2026 hat Richter Amit P. Mehta alle dreizehn Klagepunkte von Chegg und Penske Media gegen Google wegen der AI Overviews abgewiesen. Die 41-seitige Entscheidung würdigte keine Messung zum Klickverlust und gewährt keine Änderungserlaubnis.

5 Oktober 2026 13 Min. Lesezeit

Am 30. September 2026 hat Richter Amit P. Mehta am US-Bundesbezirksgericht für den District of Columbia sämtliche Klagepunkte der beiden Kartellklagen abgewiesen, die Publisher wegen der AI Overviews gegen Google eingereicht hatten. Die Entscheidung umfasst 41 Seiten, ist kostenlos abrufbar – und kaum eine der Aussagen, die diese Woche darüber zu lesen waren, hält der Lektüre des Dokuments stand.

Das Urteil stellt nicht fest, dass AI Overviews keinen Traffic kosten. Es hat keine einzige Messung zum Klickverlust gewürdigt. Es hat den vorgetragenen Sachverhalt als wahr unterstellt und trotzdem abgewiesen, weil eine Kartellklage eine Vereinbarung braucht und keine vorgetragen wurde. Der begleitende Beschluss ist endgültig und rechtsmittelfähig, keine Einladung zum Nachbessern: Der nächste Schritt wäre das Berufungsgericht, nicht ein dritter Schriftsatz.

Was das Urteil zur Abweisung der AI-Overviews-Klagen enthält und was nichtTabelle mit drei Zeilen, die das Berichtete mit dem Inhalt des Urteils vergleicht. Eins, was entschieden wurde: alle dreizehn Klagepunkte fielen im Vortragsstadium, der Sachverhalt als wahr unterstellt, also wurden keine Beweise gewürdigt und es ist kein Urteil über die Fakten. Zwei, was nicht gemessen wurde: kein Wert zum Klickverlust auf 41 Seiten, und der einzige Marktanteil von 89,2 Prozent ist aus einer früheren Entscheidung zitiert, also stellt es nicht fest, dass AI Overviews keinen Traffic kosten, denn es hat nie geprüft. Drei, was jetzt folgt: der begleitende Beschluss ist endgültig und rechtsmittelfähig und gewährt keine Änderungserlaubnis, also gibt es keine geänderte Klage und der Weg ist die Berufung, bis etwa 30. Oktober. Eine Abweisung im Vortragsstadium ist Evidenz über Kartellrechtsdogmatik, nicht über den Traffic.Das Urteil erledigte dreizehn Klagepunkte ohne eineeinzige MessungWas die Entscheidung vom 30. September 2026 enthält – und was ihr zugeschrieben wurde.DIESE WOCHE BERICHTETWAS IM URTEIL STEHTWAS ES NICHT HERGIBT1Was entschiedenwurdeAlle dreizehn Klagepunkte fielen imVortragsstadium, der Sachverhalt als wahrunterstellt.Es wurden keine Beweise gewürdigt, also ist es keinUrteil über die Fakten.2Was nichtgemessen wurdeKein Wert zum Klickverlust auf 41 Seiten. Dereinzige Marktanteil, 89,2 %, ist zitiert.Es stellt nicht fest, dass AI Overviews keinen Traffickosten. Es hat nie geprüft.3Was jetztfolgtDer begleitende Beschluss ist endgültig undrechtsmittelfähig, ohne Änderungserlaubnis.Es gibt keine geänderte Klage. Der Weg ist dieBerufung, bis etwa 30. Oktober.Eine Abweisung im Vortragsstadium ist Evidenz über Kartellrechtsdogmatik, nicht über den Traffic.Memorandum Opinion, Richter Amit P. Mehta, D.D.C., 30.09.2026, 41 Seiten. Auf govinfo gelesen, 5.10.2026.doctor-seo.net
Memorandum Opinion von Richter Amit P. Mehta, US-Bundesbezirksgericht für den District of Columbia, 30. September 2026, 41 Seiten; vollständig auf govinfo gelesen am 5. Oktober 2026. Die Entscheidung veröffentlicht keine Messung: Sie enthält keinerlei Zahl zum Klickverlust.

Was passiert ist

Mehta gab Googles Abweisungsanträgen gegen die geänderten Klagen in zwei gemeinsam entschiedenen Verfahren statt: Chegg, Inc. v. Google LLC, Az. 1:25-cv-00543 (D.D.C.), eingereicht am 24. Februar 2025, und Penske Media Corporation u. a. v. Google LLC u. a., Az. 1:25-cv-03192 (D.D.C.), eingereicht am 12. September 2025. Cheggs geänderte Klage enthielt sechs nummerierte Klagepunkte, die von Penske Media sieben. Alle dreizehn wurden abgewiesen.

Die Entscheidung ist vollständig vom US Government Publishing Office veröffentlicht, Paket USCOURTS-dcd-1_25-cv-03192, Dokument -0. Alle Zitate in diesem Artikel wurden am 5. Oktober 2026 in diesem PDF gelesen; die Übersetzungen sind eigene. Das aufgedruckte Einreichungsdatum lautet 30. September 2026 – ein Detail, das zählt, denn die meiste Berichterstattung datiert das Urteil auf den 1. Oktober, den Tag, an dem die Fachpresse es fand. Engadget nennt am 1. Oktober 2026 den 1. Oktober als Urteilsdatum; Forbes datiert es am selben Tag korrekt auf den 30. September.

Mehta ist derselbe Richter, der Google in United States v. Google LLC der Monopolisierung für schuldig befand und die Abhilfeentscheidung dieses Verfahrens schrieb. Er ordnet den Fall gleich im ersten Satz in eine Reihe ein: „Before the court are two further entries in a series of private antitrust lawsuits brought against Defendant Google LLC arising from its dominance in the market for general search services.“

Was in der Entscheidung wirklich steht

Kern der Abweisung ist der Zusammenbruch dessen, was die Klägerinnen den Grundvertrag des Webs nannten: Publisher lassen Crawling kostenlos zu, Google schickt Traffic zurück. Mehta räumt ein, dass Publisher diese Erwartung haben, und weigert sich, sie als Vertrag zu behandeln.

„But an expectation is not an agreement. It is simply how a general search engine works.“ – „Eine Erwartung ist aber keine Vereinbarung. Sie ist einfach die Funktionsweise einer allgemeinen Suchmaschine.“

Zur Mechanik wird er noch deutlicher, und dieser Satz verdient in der Suchmaschinenoptimierung zweimaliges Lesen: „Google’s crawlers index publicly available websites through an automated process. Publishers, for their part, keep their content open to crawling because doing so serves their own independent interest in search traffic, not because they struck any bargain with Google.“ Für das Gericht ist eine offene robots.txt also eine einseitige geschäftliche Entscheidung, keine Gegenleistung in einem Austausch.

Der Kopplungsvorwurf – der einzige Klagepunkt von Penske Media ohne Gegenstück bei Chegg – scheiterte an der Produktabgrenzung: „It is thus hard to imagine consumer demand for one type of Google’s search results as separate from consumer demand for Google Search as a whole; demand for Google Search is inclusive of the demand for AI Overviews and any other item on Google’s SERPs.“ AI Overviews sind demnach kein zweites, an die Suche angekoppeltes Produkt.

Die Monopolisierungsvorwürfe scheiterten an der kartellrechtlichen Klagebefugnis: „Plaintiffs offer no allegations that Google’s conduct was directed at them specifically or that Google even viewed itself as competing with them.“ Die sieben vorgetragenen Märkte – allgemeine Suchdienste, Online Publishing, Online Educational Publishing, Search Referral Traffic, Republishing Content, GAI Training Content und RAG Content – wurden in der vorgetragenen Form verworfen; Online Publishing nennt das Gericht „implausibly overbroad“, Online Educational Publishing „hopelessly vague“. Die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach kalifornischem Recht fielen mit ihnen: „the court declines to exercise supplemental jurisdiction over Plaintiffs‘ unjust enrichment claims.“

Was der Richter vom Ergebnis hält, schreibt er ausdrücklich dazu: „The court does not treat Plaintiffs‘ alleged harms lightly. Nor is it unsympathetic to the situation publishers now find themselves in, and the knock-on consequences to journalists, educators, and other online creators whose content Google takes and repurposes without compensation.“ Anschließend zitiert er den Maßstab, er sei „bound to apply the law only as it is written, not how the [c]ourt or any party believes it ought to be“, und verweist weiter: „To the extent that this case highlights any deficiencies in the reach of the antitrust laws, that is an issue for Congress [or regulators] to consider.“

Was die Entscheidung nicht enthält

Dieser Teil lohnt die eigene Prüfung, denn der Abstand zwischen Dokument und Schlagzeile ist die eigentliche Nachricht. Vier Lücken, alle im selben PDF nachprüfbar:

Was diese Woche kursierte Was die Entscheidung vom 30.09.2026 enthält
Das Gericht habe die Traffic-Verlust-Beweise der Publisher verworfen Es wurden keine Beweise gewürdigt. Der angewandte Maßstab lautet: „the court takes Plaintiffs‘ well-pleaded factual allegations as true“.
Das Gericht habe festgestellt, dass AI Overviews die Klickrate nicht senken Im Dokument steht kein Prozentwert und keine Zahl zum Klickverlust. Es gibt den Vortrag „significant declines in the click-through rate“ wieder, ohne ihn zu quantifizieren oder zu bestreiten.
Die Zahlen der Publisher seien verworfen worden Der einzige Marktanteilswert in der Entscheidung ist aus der eigenen Abhilfeentscheidung des Gerichts zitiert: „by 2009, 80% of all general search queries flowed through Google; by 2020, that percentage had increased to 89.2%“ – 89,2 % im Jahr 2020.
Die Publisher würden eine geänderte Klage einreichen Die Entscheidung gewährt keine Erlaubnis zur Änderung und verwendet weder „with prejudice“ noch „without prejudice“. Ihr Schlusssatz lautet: „A final, appealable order accompanies this Memorandum Opinion.“

Die letzte Zeile liefert das einzige lebende Datum in dieser Sache. Nach Regel 4(a)(1)(A) der Federal Rules of Appellate Procedure muss die Berufungsschrift in einem Zivilverfahren ohne Beteiligung der USA „be filed with the district clerk within 30 days after entry of the judgment or order appealed from“ – bei einer Entscheidung vom 30. September also etwa bis zum 30. Oktober 2026.

Was die Branche gesagt hat

Jason Kint, Geschäftsführer des Verlegerverbands Digital Content Next, gab Press Gazette am 1. Oktober 2026 die deutlichste veröffentlichte Reaktion: „Publishers raised this harm in US vs Google, and when it wasn’t addressed there, they brought it directly to the courts. Now that path has been dismissed, too.“ Publisher hätten den Schaden also im Staatsverfahren vorgebracht, ihn danach direkt vor Gericht getragen, und nun sei auch dieser Weg abgewiesen. Weder Press Gazette noch Engadget erhielten eine Stellungnahme von Google, Penske Media oder Chegg.

Zur Messfrage, die das Gericht nie erreichte, bleibt die beste unabhängige US-Zahl das Browsing-Panel des Pew Research Center von März 2025: 900 US-Erwachsene, 68.879 Suchanfragen, eine Klickrate von 8 % bei Suchanfragen mit AI Overview gegenüber 15 % ohne. Pew hat Verhalten gemessen, nicht Kausalität, und war nicht Teil der Gerichtsakte.

Was diese Woche zu tun ist

  • Die Entscheidung selbst lesen, nicht die Zusammenfassungen. Auf govinfo das Paket USCOURTS-dcd-1_25-cv-03192 suchen und Dokument -0 öffnen. 41 Seiten, von denen etwa sechs die tragende Begründung enthalten.
  • „Inhalt gegen Traffic“ nicht länger als Anspruch verkaufen. Ein US-Bundesgericht hat es jetzt als Erwartung eingeordnet. Wo ein Kundenkonzept oder ein Lizenzargument darauf aufbaut, muss es neu geschrieben werden.
  • Die eigene Messung auf KI-Oberflächen von juristischen Hoffnungen trennen. Impressionen und Klicks der KI-Funktionen monatlich aus der Search Console exportieren und die Reihe aufbewahren – diese Zahl wird kein Gericht liefern. Welche Exporte sich lohnen, steht im Level zu SEO-Analytics und Messung.
  • Prüfen, was die eigene robots.txt tatsächlich einbringt. Das Gericht behandelt offenes Crawling als eigene geschäftliche Entscheidung. Also pro Crawler entscheiden und die Entscheidung dokumentieren.
  • Den 30. Oktober 2026 vormerken. Wird bis dahin keine Berufung eingelegt, ist der private kartellrechtliche Weg gegen AI Overviews in erster Instanz zu und die Auseinandersetzung wandert zu den Regulierern.

Wo die Branche wirklich uneins ist

Drei Fragen, die dieses Urteil aufwirft, sind offen, und diese Seite bezieht zu keiner davon Position.

Ob eine Abweisung etwas über die Traffic-Wirkung von AI Overviews aussagt. Ein Lager liest das Urteil als Entlastung: Ein Richter habe den Fall der Publisher geprüft und verworfen, das Schadensnarrativ sei also schwächer als behauptet. Das andere hält dem entgegen, eine Abweisung im Vortragsstadium entscheide allein über juristische Schlüssigkeit, bei als wahr unterstelltem Sachverhalt, und sei damit Evidenz über Kartellrechtsdogmatik und über nichts sonst. Das Dokument stützt die Verfahrensbeschreibung des zweiten Lagers und schweigt zur Größenordnung. Niemand hat eine Messung veröffentlicht, die das Gericht geprüft hätte – es hat keine geprüft.

Ob eine Zahl aus einer Klageschrift eine Messung ist. Die Zahlen, die die Fachpresse mit diesen Verfahren verbindet – eine um 34,5 % gesunkene Klickrate, ein Lizenzmarkt von 30 Milliarden US-Dollar bis 2034 – stammen aus den Klageschriften in der Wiedergabe der Medien, nicht aus der Entscheidung, die keine von beiden enthält. Ein Lager hält eine vorgetragene Zahl für berichtsfähig, weil der Schriftsatz ein formelles Dokument ist; das andere hält eine Behauptung ohne Anlage, ohne Stichprobe und ohne Methodik für eine Behauptung – und ein Gericht, das sie prozessual als wahr unterstellt, für kein Gericht, das sie bestätigt.

Wie alarmistisch der Klickverlust zu behandeln ist. Am Beweisstand dazu ändert das Urteil nichts, und der bleibt geteilt: hohe Anteile klickloser Suchen und die von Pew gemessene Lücke auf der einen Seite, KI-Referral-Traffic im Bereich von Bruchteilen eines Prozentpunkts der Sitzungen auf der anderen. Das Level zu GEO und AIO stellt beides dar, ohne es zu entscheiden.

Meinung des Autors — Txema Hermoso

Was folgt, ist meine Einschätzung, keine Berichterstattung, und sie ist absichtlich eng.

Vertretbar ist hier das Dokumentarische: Die Entscheidung ist auf den 30. September 2026 datiert, sie wird von der US-Regierung kostenlos veröffentlicht, sie hat dreizehn Klagepunkte im Vortragsstadium erledigt, und sie enthält keine Zahl zum Klickverlust und keine Änderungserlaubnis. Alle vier Punkte kann jeder in einem PDF nachprüfen. Das halte ich für das Nützlichste, was sich zu dieser Nachricht sagen lässt, und es ist das, was fast niemand gesagt hat.

Ich werde nicht behaupten, das Urteil bedeute, AI Overviews kosteten weniger Traffic als gedacht. Dafür gibt die Entscheidung keine Grundlage, und ich würde ein prozessuales Ergebnis in ein empirisches umdeuten. Ich werde auch nicht behaupten, die Publisher hätten offensichtlich recht und der Richter unrecht: Die Lesart des Gerichts, wie Crawling tatsächlich funktioniert – einseitig, aus Eigeninteresse, nicht ausgehandelt –, deckt sich damit, wie ich es in den SEO-Grundlagen immer beschrieben habe. Das ist unbequem für das Vertragsbild, nicht für den Richter.

Einem Website-Betreiber würde ich etwas noch Engeres sagen: Der Hebel war nie das Gericht. Er ist, was deine Seiten einem Modell wert sind, das irgendetwas zitieren muss.

Was weiter unbekannt ist

Ob Penske Media oder Chegg Berufung einlegen und zu welchem Klagepunkt. Ob das Berufungsgericht das Verhältnis von Crawling und Traffic anders beurteilen würde als die erste Instanz. Ob eine anders formulierte Marktabgrenzung – enger als Online Publishing, schärfer als RAG Content – Bestand hätte, denn das Gericht verwarf diese Märkte in der vorgetragenen Form und nicht den Gedanken solcher Märkte. Was die tatsächlichen Traffic-Daten der Publisher zeigen, die nie in die Akte gelangten. Und ob Mehtas Hinweis auf den Kongress einen Adressaten hat: Kein US-Gesetz zur Vergütung von KI-Antworten hat eine der beiden Kammern passiert.

Quellen